Wichtiges Rechtsbuch aus der Bibliotheca Gerhardina erworben

/ August 5, 2020

Notizen aus dem Gothaer Bibliotheksturm, Folge 14

Manche Bücherschicksale lassen sich nicht restlos rekonstruieren. Ein solcher Fall liegt bei dem jüngst antiquarisch von der Forschungsbibliothek Gotha erworbenen Band „Tractatus de jure et privilegiis creditorum“ (Traktat über das Recht und die Privilegien der Gläubiger) des in Jena wirkenden Rechtswissenschaftler Christoph Philipp Richter (1602–1673) vor. Die 1650 in Jena gedruckte Sammlung von zwölf juristischen Abhandlungen enthält zwei eindeutige Provenienzmerkmale, die Auslöser für die Erwerbung waren.

1. Das Exemplar stammt eindeutig aus der Bibliotheca Gerhardina, einer der umfangreichsten Gelehrtenbibliotheken des 17. Jahrhunderts, die von den beiden Theologen Johann Gerhard (1582–1637) und dessen Sohn Johann Ernst Gerhard (1621–1668) zusammengetragen wurde. Diese Bibliothek von rund 6.000 Bänden wurde 1678 einschließlich des handschriftlichen Nachlasses für die herzoglichen Sammlungen in Gotha erworben. Von dieser Provenienz zeugen zwei Charakteristika. Zum einen befindet sich das Exlibris der Bibliotheca Gerhardina auf dem Innenspiegel. Das Exlibris besteht ausschließlich aus einem lateinischen Text, das die Herkunft des Bandes festhält und den Nutzer darauf hinweist, dass die Ausleihe sieben Tage beträgt. Wer diese Frist versäumt, so heißt es weiter, der soll sich vor dem göttlichen Zorn hüten. Dieses Exlibris steht für eine große Neuerung dieser exquisit ausgestatteten Privatbibliothek: Sie war zugleich eine öffentliche Bibliothek, die die für die damalige Zeit sehr ungewöhnliche Möglichkeit ihrer Nutzung durch Studenten und der Ausleihe einzelner Werke einräumte. Als zweites Charakteristikum der Provenienz ist der Vorderschnitt ganz typisch für diese Bibliothek mit einem typographisch eingefärbten Rotschnitt mit dem Herz Jesu versehen.

2. Die Rückseite des aufwendig gestalteten Kupfertitels ist mit dem historischen Bibliotheksstempel des Gothaer Gymnasiums versehen, in dessen Bestand das Exemplar offensichtlich gleich nach der Ankunft in Gotha eingegangen ist. Die Herzogliche Bibliothek Gotha besaß bereits ein eigenes Exemplar (noch heute im Bestand), so dass der Band aus der Bibliotheca Gerhardina sogleich als Dublette an die Gymnasialbibliothek abgegeben worden ist. Unter welchen Umständen der Band dann die Gymnasialbibliothek verließ, lässt sich nicht mehr feststellen.

Einband mit Ober- und Vorderschnitt. © Forschungsbibliothek Gotha (CC BY-SA 4.0).

Der Einband ist mit Pergament der Zeit überzogen. Vorder- und Rückendeckel sind mit einer goldgeprägten Bordüre mit Eckfleurons versehen, eine Arabeske bildet das Mittelstück (vgl. Abb. 1). Unter- und Oberschnitt tragen einen dekorativ gepunzten Goldschnitt. Es handelt sich um einen aufwendig gestalteten Einband zu Repräsentationszwecken. Das Exemplar wurde vermutlich vom Verfasser als Geschenk an Johann Ernst Gerhard übereignet, die sich beide persönlich kannten. Davon zeugt im Gerhard-Nachlass ein Gedicht, das Richter für Gerhard anlässlich seiner Erlangung der Magisterwürde 1643 verfasst hat (vgl. FB Gotha, Chart A 639, Bl. 11r–v). Es erschien im selben Jahr im Druck (VD17 125:025858X).

Abb. 2: Titelblatt von Richters juristischem Werk. © Forschungsbibliothek Gotha (CC BY-SA 4.0)

Der Kupfertitel (vgl. Abb. 2) zeigt oben die beiden Personifikationen der Gerechtigkeit (Justitia) und des Friedens (Pax), die beide einträchtig ihr Werk verrichten. Die beiden mittleren Bilder veranschaulichen eine Gesellschaft, in der jeder an seinem Platz seine ihm auferlegte Arbeit verrichtet. Unten findet sich eine Vedute Jenas, die die Stadt gleichsam als Sinnbild dieses gerechten und friedfertigen Zustands einer Feudalgesellschaft darstellt.

Christoph Philipp Richter wurde im fränkischen Eisfeld geboren, wo sein Vater Balthasar Richter (1555–1607) seit 1599 als Superintendent tätig war. Nach dem Tod des Vaters ging er mit seiner Mutter nach Coburg, wo er das Casimirianum besuchte. Dort disputierte er zum Abschluss seiner Schulzeit über die aristotelische Politik. Anschließend studierte er in Jena Philosophie, wo er 1622 das Bakkalaureat erwarb. Es folgte das Studium der Jurisprudenz in Jena und seit 1626 – wegen einer dort grassierenden Pest – in Altorf. In Nürnberg veröffentlichte er 1627 ein Lexikon ethicum. Dieser Dreiklang von Politik, Ethik und Jurisprudenz war für diese Zeit nicht ungewöhnlich und zeigt die Durchlässigkeit der Wissenschaften an. Im selben Jahre kehrte Richter nach Jena zurück und wurde als Kandidat der Rechte an der juristischen Fakultät aufgenommen. Am 20. Mai 1630 promovierte er dort unter dem bekannten Rechtsgelehrten Dominicus Arumaeus (1579–1637) zum Doktor der Rechte. 1632 wurde er Hofgerichtsadvokat in Jena und 1637 Professor der Rechte, womit eine Assessorenstelle am Hofgericht verbunden war. Nach dem Tod von Erasmus Ungebaur (1582–1659) übernahm Richter die Stelle des ersten Ordinarius der Juristenfakultät und wurde Leiter des Hofgerichts. Er war achtzehn Mal Dekan der Juristenfakultät und dreimal Rektor der Alma Mater. Er verstarb 1673. Bekannt ist Richter vor allem durch die beiden Schriften „Decisiones Iuris Variae“ (3 Teile, 1665) und „Consilia et respona in casibus intricatissimis“ (2 Teile, 1665 und 1668), die für die gemeinrechtliche Praxis der Zeit von größerer Bedeutung waren. Seine Schriften wurden bis ins 18. Jahrhundert hinein aufgelegt.

Verfasser: Dr. Sascha Salatowsky

 

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