Bibliotheksstipendium für Autorinnen und Autoren – Recherchieren in der Forschungsbibliothek Gotha im Jahr 2026

/ Januar 5, 2026

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Bibliotheken bewahren nicht nur Literatur – Bibliotheken können auch zu Literatur inspirieren. Das Recherchestipendium richtet sich an Autor:innen aller literarischen Gattungen, die sich in der Recherchephase ihrer literarischen Projekte mit Beständen der Forschungsbibliothek Gotha auseinandersetzen möchten.
Die Forschungsbibliothek Gotha ist eine der bedeutendsten historischen Bibliotheken im deutschsprachigen Raum. Sie ist Teil der auf Schloss Friedenstein vereinten Sammlungen des 1640 bis 1825 bestehenden Herzoghauses Sachsen-Gotha-Altenburg und der zwischen 1826 und 1945 in Gotha gesammelten Bestände des Herzoghauses Sachsen-Coburg und Gotha.
Der Kern ihrer Bestände ist die hervorragende Sammlung von Handschriften, Autographen und Nachlässen zur Kulturgeschichte des Protestantismus in der Frühen Neuzeit. Die Sammlung von etwa 3.500 orientalischen Handschriften zählt zu den größten ihrer Art in Deutschland. Die Sammlung Perthes umfasst einzigartiges Quellenmaterial zur Entwicklung der Kartographie und der Geographie im 19. und 20. Jahrhundert. Die Bibliothek bewahrt daneben eine bedeutende Briefsammlung deutscher Auswanderer nach Amerika aus dem 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Für literarische Entdeckungen geeignet sind außerdem die reichen Bestände an Reiseliteratur, der Nachlass des Science-Fiction-Autors Kurd Laßwitz oder das in Gotha intensiv erforschte Gebiet des Illuminatenordens – ebenso wie die bildungsgeschichtlichen und naturkundlichen Quellen, die von Astronomie, Alchemie bis hin zur Botanik reichen.
Die Bewerbung sollte die für die literarische Arbeit relevanten Bestände der Forschungsbibliothek benennen. Bei Fragen zu den Bibliotheksbeständen wenden Sie sich bitte an
PD Dr. Monika Müller
Tel. 0361-737 55 61
monika.mueller@uni-erfurt.de

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für ein herausragendes künstlerisches Vorhaben, das sich durch außergewöhnliche Qualität und Eigenständigkeit auszeichnet. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Recherchevorhaben in den Beständen der Gothaer Forschungsbibliothek. Mindestens eine literarische Veröffentlichung in einem anerkannten Publikumsverlag muss bei der Bewerbung vorgewiesen werden können.
Das Bibliotheksstipendium wird für die Dauer von einem Monat ausgereicht und ist mit 1.500 Euro dotiert. Für Stipendiat:innen mit Kindern (bis einschl. 18 Jahre) wird ein einmaliger Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro gewährt. Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde. Eine Unterkunft im Gästehaus des Forschungszentrums Gotha (Wohneinheit mit eigenem Bad und Küche) wird für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung gestellt. Das Bibliotheksstipendium kann für eine Person nur einmalig vergeben werden. Ein Bestandteil der Förderung ist eine öffentliche Präsentation des Projekts im Rahmen einer Veranstaltung in Gotha. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung Thüringen gewährt werden.

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird
  • die/der Bewerber:in zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule immatrikuliert ist oder das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
  • Angaben zu den für die literarische Arbeit relevanten Bestände der Gothaer Forschungsbibliothek,
  • Textprobe des geplanten Vorhabens, max. 10 Normseiten als PDF oder Auszug aus einem bereits erschienen Werk, max. 10 Normseiten als PDF,
  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (inkl. Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Angaben zum gewünschten Aufenthaltszeitraum bis 31. Dezember des Förderjahres,
  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder, sofern unter 18 Jahren.

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Anträge zur Stipendienförderung inklusive Antragsformular, Anlagen wie Arbeitsproben und erforderliche Nachweise sind ausschließlich in digitaler Form als PDF bis zum 28. Februar 2026 per Mail an
Literarische Gesellschaft Thüringen e. V.
Guido Naschert
Marktstr. 2–4
99423 Weimar
bibliotheksstipendium@literarische-gesellschaft.de einzureichen.

Kooperationspartner:

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
https://www.kulturstiftung-thueringen.de/

Freundeskreis der Forschungsbibliothek Gotha e. V.
https://www.fk-fbgth.de/

Forschungszentrum Gotha
https://www.uni-erfurt.de/forschungszentrum-gotha

Literarische Gesellschaft Thüringen e. V.
https://www.literarische-gesellschaft.de/

Hinweise zum Datenschutz:

Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und den am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiat:in mit der Bekanntgabe des Namens durch Kooperationspartner einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kooperationspartner besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Ausführliche Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie auf der Website der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen.

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