Das herrschaftliche Gebet im Spannungsfeld von Verantwortung und menschlicher Unvollkommenheit

/ Juli 24, 2026

Betbüchlein

„Wer den Namen des HERRN anruffen wirdt/ der soll errettet werden.“1August I. 1568, Bl. [Air]. – Dieser biblische Vers aus Joel 2 ziert das Deckblatt des 1568 in Dresden beim ersten Hofdrucker Matthes Stöckel dem Älteren (Drucktätigkeit: 1543-1585)2Vgl. Reske 2015, S. 176. gedruckte Betbüchlein des Churfürsten zu Sachsen/ Hertzogen Augusti,3August I. 1568, Bl. [Air]. der am 31. Juli seinen 500. Geburtstag gefeiert hätte. Heute existieren von diesem „Fürstengebet“4Hasse 2000, S. 224. nur noch zwei Exemplare: eines in der Forschungsbibliothek Gotha (FB) und eines in der Staatsbibliothek zu Berlin.5Vgl. VD 16 ZV 17351. Das dürfte wohl vor allem dem Umstand verschuldet sein, dass das Betbüchlein nur eine geringe Auflage erfuhr, allein für den privaten Gebrauch des Kurfürsten bestimmt war und als Geschenk, z.B. an Johann Casimir von der Pfalz (1543–1592), weitergegeben wurde.6Vgl. Hasse 2000, S. 224–225; Hasse 2017, S. 173–174. 1559 hatte der Theologe Jakob Faber (1537–1613) bereits ein handschriftliches Gebetbuch für Kurfürst August von Sachsen (1526–1586) zusammengestellt,7Vgl. Faber 1556, Bl. [2r–5v]; [21v]. was mit dem vorliegenden Betbüchlein inhaltlich keinerlei Gemeinsamkeiten aufweist.

Abb. 1 und 2: Vorder- und Rückseite Deckblatt Betbüchlein.

Das 1568 erschienene Betbüchlein wird nach Titelblatt, zitiertem Bibelvers und Angaben zum Druck durch das kursächsische Wappen geschmückt (Abb. 1 und Abb. 2). Am Ende des Druckes listet ein Register die enthaltenen Gebete, getrennt nach deutscher und lateinischer Sprache, auf. Das Exemplar aus der FB Gotha enthält am Ende noch ein unvollständiges handschriftliches Gebet (Abb. 3).

Abb. 3: Unvollständiges Handschriftliches Gebet am Ende des Betbüchleins.

Die Gebete, die den ersten zwanzig Kapiteln zugeordnet sind, bilden den ersten Teil des Betbüchleins. Sie sind in deutscher Sprache verfasst und unterschiedlich lang. Inhaltlich-thematisch umfassen sie ein sehr breites Spektrum. Sie bitten um Hilfe in Gefahrensituationen (I.; III.; IIII.) und um Sündenvergebung (II., Abb. 4) und beziehen sich auf das Abendmahl (V. bis VIII.), die Dankbarkeit gegenüber dem dreieinigen Gott und seinem Wort (XVIIII. bis XI.; XV.; XVII.), das alltägliche Leben eines Christen in der Welt (XII.), die geistliche und weltliche Obrigkeit (XIII.; XIV.; XVI.), den Tagesbeginn (XVIII.; XVIIII.) und die Frage der Gebetserhörung (XX.). Die im zweiten Teil unter den Nummern eins bis sechs enthaltenen lateinischen Bittgebete nehmen den politischen Kontext stärker in den Blick, indem sie Gott um Hilfe „contra hostes“ (gegen Feinde), „pro liberatione“ (für Freiheit), „pro pace“ (für Frieden), „pro fructibus uteri“ (für die Leibesfrucht), „pro consiliariis et ministris fidelibus“ (für treue Berater und Diener) und „actio pro victoria“ (Dank für den Sieg)8Alle hier zitierten Titel stammen aus: August I. 1568, Bl. cii[v]. bitten (Abb. 5).

Abb. 4: Register aller Gebet dieses Büchlins und Abb. 5: Precationes latinae.

Herkunft der Gebete

Da das Betbüchlein weder eine Vorrede hat noch die einzelnen Gebete selbst auf ihre Herkunft verweisen, können darüber nur Vermutungen angestellt werden. Als Autoren kämen der Kurfürst selbst und seine Hofprediger Philipp Wagner (1526–1572) und Christian Schütz (1526–1592) infrage; aber auch eine Übernahme aus anderen Gebetsbüchern ist nicht auszuschließen.9Vgl. Hasse 2000, S. 224; 263.

Ein Vergleich des vorliegenden Betbüchleins des Kurfürsten August mit dem Bethbuch10Irmischer 1853, Deckblatt. seines Sohnes, des späteren sächsischen Kurfürsten Christian I. (1560–1591), gibt einen gewissen Aufschluss, welche Gebete von August selbst stammen könnten. Der Hofbibliothekar Sebastian Leonhart (1544–1610), der 1589 das Bethbuch Christians I. zusammenstellte, versah acht Gebete mit dem Hinweis „vom Churfürsten August“.11Irmischer 1853, S. 84. Diese acht Gebete sind mit kleineren Titel- und Textänderungen bereits im 1568 erschienenen Betbüchlein Augusts enthalten. Dazu zählen:

I. Ein Gebet wider allerlei gefehrligkeit.
II. Ein Gebet umb vergebung der sünden/ und linderung der wolverdienten straffen.
V. Ein Gebet zusprechen vor der empfahung des Sacraments.
XIII. Ein Gebet umb Göttliche Regierung.
XIIII. Ein Gebet/ Bekentnus und Beicht/ für hohe Obrigkeit/ zu Gott dem HERRN.
XV. Ein Gebet zu der heiligen Dreifaltigkeit.
XVII. Ein Gebet umb erhaltung Gottes Worts und Friedens/ sampt anleitung/ wie solch Gebet zu betrachten.
XVIII. Ein Morgen Segen.12Alle hier genannten Titel stammen aus: August I. 1568, Bl. ci[r]-cii[r].

Dennoch muss eine gewisse Einschränkung vorgenommen werden, da das unter XVII. stehende Gebet zwei von Martin Luther (1483–1546) gedichtete Liedtexte „Erhalt uns Herr bey deinem Wort“13August I. 1568, Bl. Gii[v] nach: WA 35 1923, S. 235–248. und „Verleih uns Frieden gnediglich“14August I. 1568, Bl. Giii[v] nach: WA 35 1923, S. 232–235. voranstellt, ohne Luther als Autor zu nennen.

Gebetsanliegen

Viele Gebetstexte greifen direkt oder indirekt auf Bibelstellen zurück. Dazu zählen beispielsweise Ps 8, 20, 27 und 31, 1Kor 6, Lk 5, Mt 9 und Joh 6. Besonders beliebt scheinen die mehrmals vorkommenden Verse aus Ps 50,15 „Ruffe mich an in der not/ so will ich dich erhören“15Vgl. beispielsweise August I. 1568, Bl. Av[v]; Avi[v]; Bvi[v]; Dvi[v]. und Mt 11,28 „Kompt her zu mir/ alle die ir müheselig und beladen seid/ ich will euch erquicken“16Vgl. beispielsweise August I. 1568, Bl. Ciii[r]; Fiiiii[r]. zu sein. Psalm 20 taucht sogar zweimal vollständig als eigenständiges Gebet auf.17August I. 1568, Bl. Gi[v]–Gii[v]; Hii[v]–Hiv[v]. An wenigen Stellen werden die biblischen Zitate mit Formulierungen wie „Und im Evangelio hastu gesagt“18August I. 1568, Bl. Bviii[v]. oder „durch den Prophete Hieremiam“19August I. 1568, Bl. [Eviir]. eingeleitet; meistens wird darauf jedoch verzichtet. Betrachtet man die Gebete in Hinblick auf Inhalt und Sprache, fällt ein sehr persönlicher und vertraulicher Ton auf. Die Anrede Gottes ist oftmals mit zahlreichen positiv konnotierten Adjektiven wie „allmechtig, ewig, gütig, warhafftig, allergütigst barmhertzig oder lebendig“20Vgl. beispielsweise August I. 1568, Bl. Aii[r]; Aiii[r]; Aiiii[v]; Biiii[r]; Cv[r]. ausgeschmückt und mit Personifizierungen Gottes als „HERR“,21August I. 1568, Bl. Bi[r]. „Vater“,22August I. 1568, Bl. Av[v]. „Helffer/ Beschirmer/ und Bereiter“,23August I. 1568, Bl. Cvi[v]. „Dreifaltigkeit“24August I. 1568, Bl. Aiii[r]. oder „Erlöser und Seligmacher“25August I. 1568, Bl. Bvii[r]. verbunden.

In den Gebetstexten wechseln sich nicht nur Aussage-, Aufforderungs- und Fragesätze, sondern auch erste und zweite Person Singular und erste Person Plural ab. Die Ich-Formulierungen stehen einerseits häufig als pars pro toto, gerade bei Sündenbekenntnissen. Andererseits bringen sie zum Ausdruck, dass der Betende seine Anliegen nicht als Privatperson vor Gott bringt, sondern als Amtsperson. Damit bezeugen die einzelnen Gebete ein hohes Verantwortungsbewusstsein des Regenten. Der Betende bittet nicht nur für ein gutes Regiment, sondern beispielsweise auch für „Haus/ die Stadt/ Landt und Leuth“,26August I. 1568, Bl. Fii[r]. „d[ie] Kirchen in diesen Landen/ die du mir gegeben hast“,27August I. 1568, Bl. Fi[v]. oder „mein Gemahl/ meine Kinder/ und alle die meinen“.28August I. 1568, Bl. Eiii[r]. Oftmals steht dahinter die Intention,

„nicht allein zu meiner [sc. des Betenden] seligkeit/ die warheit daraus [zu]erkenne[n] und[zu] lerne[n]/ sondern auch meinen lieben Underthanen zum besten/ rechte Lehr/ mit Christlicher mildigkeit [zu] fürdere[n]/ und mit gebürlichem ernst [zu] schütze[n]/ dagegen auch falsche Lehre [zu] steure[n] unnd [zu] wehre[n] wie sichs gebührt.“29August I. 1568, Bl. Giiii[v]–Gv[r].

Es wird also sichtbar, dass der betende Regent das mit Röm 13,1–7 begründete Verständnis, einer von Gott eingesetzten Obrigkeit anzugehören und in das übertragene Amt „aus […] Göttlichen gnedigen Rath und willen/ verordnet/ gesetzt und beruffen“30August I. 1568, Bl. Avii[v]. worden zu sein, vertritt und deshalb auf eine gottgeleitete gelingende Regierung vertraut. Dieses Verständnis nehmen auch die in der ersten Person Plural formulierten Bitten auf, in denen die Zuversicht auf göttlichen Beistand und eine Besserung menschlichen Verhaltens häufig zum Ausdruck kommen. Zudem zeigen sie auf, dass sich der Betende als hilfsbedürftiger und schuldiger Mensch, trotz seines Amtes, versteht. Exemplarisch sei nur auf die Wendung „auff das unsere hertzen an deinen Gebote hangen/ und wir unsere zeit durch deinen schutz/ still und sicher für Feinden leben“,31August I. 1568, Bl. Giii[v]. verwiesen.

Bereits die wenigen Beispiele verdeutlichen die starke theologische Aufladung der einzelnen Gebetstexte. Das eben bereits angesprochene Motiv menschlicher Sündhaftigkeit sticht dabei besonders hervor. Denn die Verzweiflung an der menschlichen Unvollkommenheit wird der göttlichen Vollkommenheit durch Wendungen wie „mir armen Sünder“,32August I. 1568, Bl. Aii[v]. „armer unwirdiger Mensch“33August I. 1568, Bl. Aiii[r]. oder „mit viel Sünden beschweret/ unnd mit vielen anfechtungen umbgeben“34August I. 1568, Bl. Ciiii[v]. wiederholt gegenübergestellt. Jedoch verbleibt der Betende nicht in seiner Verzweiflung, sondern stellt dieser die Hoffnung auf Sündenerlösung durch Tod und Auferstehung Jesu Christi (z.B. XII.) entgegen. Damit verbunden sind auch zahlreiche schöpfungstheologische und anthropologische Aspekte. Viele Gebete, beispielsweise unter I., IIII. und IX., verweisen auf die Welt als Schöpfungswerk Gottes und thematisieren menschliche Gottebenbildlichkeit (imago dei) und den an den Menschen ergangenen Auftrag (Gen 1,28), über die Erde zu herrschen (dominium terrae).
Das Betbüchlein Kurfürst Augusts ist also nicht einfach nur eine Sammlung unterschiedlicher Gebete. Vielmehr gibt es einen Einblick in die Theologie und persönliche Frömmigkeit und in das Personen- und Amtsverständnis eines frühneuzeitlichen Regenten, der stark durch die lutherische Theologie geprägt war. Dies gelingt vor allem auf die Weise, dass sprachliche, rhetorische und pragmatische Ausgestaltung eng mit den theologischen Inhalten verbunden werden. Gerade deshalb bleibt die Ambivalenz zwischen den mit dem Regentenamt verbundenen Verantwortlichkeiten, der menschlichen Fehlbarkeit und der Angewiesenheit auf Gottes Beistand der vorherrschende Tenor.

Christiane Hesse

Christiane Hesse ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kirchengeschichte, Lehrstuhl für Spätmittelalter, Reformation und territoriale Kirchengeschichte, der Theologischen Fakultät Leipzig.

Quellen

  • [August I.]: Betbuechlin des Churfuersten zu Sachsen Hertzogen Augusti: etc. …
    Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Gedruckt zu Dreszden durch Matthes St[oe]ckel 1568 (VD16 ZV 17351). FB Gotha, Theol 8° 659/20. Volldigitalisat des Exemplars in der FB Gotha: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:urmel-ufb-256142.
  • Johann Konrad Irmischer (Hrsg.): Betbuch Christian des Ersten, Herzogs und Churfürsten zu Sachsen, vom Jahre 1589: Mit Gebeten des Churfürsten August von Sachsen, Neuaufl. Erlangen 1853.
  • Jacob Faber: Gebetbuch für Kurfürst August von Sachsen. Leipzig 1556. UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 457. URL: https://doi.org/10.11588/diglit.254#0046.
  • Martin Luther: Verleih uns Frieden gnediglich, in: Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe (hrsg. v. Joachim Karl Friedrich Knaake). Bd. 35. Weimar 1883, S. 232–235.
  • Martin Luther: Erhalt uns Herr bei deinem Wort, in: Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe (hrsg. v. Joachim Karl Friedrich Knaake). Bd. 35. Weimar 1883, S. 235–248.

Literatur

  • Paul Althaus: Forschungen zur Evangelischen Gebetsliteratur. Gütersloh 1927; Nachdruck: Hildesheim 1996.
  • Hans-Peter Hasse: Zensur theologischer Bücher in Kursachsen im Konfessionellen Zeitalter. Studien zur kursächsischen Literatur- und Religionspolitik in den Jahren 1569 bis 1575. Leipzig 2000 (Arbeiten zur Kirchen- und Theologiegeschichte (AKThG), 5).
  • Hans-Peter Hasse: Lutherisches Konfessionsbewusstsein und Kirchenpolitik des Kurfürsten August von Sachsen, in: Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde; Winfried Müller [u.a.] (Hrsg.): Kurfürst August von Sachsen. Ein Nachreformatorischer „Friedensfürst“ zwischen Territorium und Reich. Beiträge zur Wissenschaftlichen Tagung vom 9. bis 11. Juli 2015 in Torgau und Dresden. Dresden 2017, S. 166–175.
  • Christoph Reske: Die Buchdrucker des 16. und 17. Jahrhunderts im deutschen Sprachgebiet. Auf Grundlage des gleichnamigen Werkes von Joseph Benzing. 2. überarbeitete und erweiterte Aufl. Wiesbaden 2015.

Abbildungsnachweis

  1. August I.: Betbüchlein 1568. FB Gotha, Theol 8° 659/20, Bl. [Air].
  2. August I.: Betbüchlein 1568. FB Gotha, Theol 8° 659/20, Bl. [Aiv].
  3. August I.: Betbüchlein 1568. FB Gotha, Theol 8° 659/20, Bl. o.F.
  4. August I.: Betbüchlein 1568. FB Gotha, Theol 8° 659/20, Bl. ci[r].
  5. August I.: Betbüchlein 1568. FB Gotha, Theol 8° 659/20, Bl. cii[v].

Abb. auf der Übersichtsseite: Lucas Cranach d. J.: Kurfürst August von Sachsen (1526–1586), nach 1565. Porträtgalerie Schloss Ambras, Innsbruck (CC0).

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